Sie wollen sich auch in der aktuellen Situation sicher von zu Hause weiterbilden? Erleben Sie geförderte Umschulungen und Weiterbildungen online von zu Hause. Nutzen Sie die Zeit und starten Sie eine Online-Weiterbildung zur Pflege- und Betreuungskraft. Sie werden gebraucht.
Wir sind für Sie von Monta g bis Freitag von 09:00 – 16:00 erreichbar, rufen Sie uns an …
Wir sind qualifiziert nach DEKRA Qualitätsstandard für Träger gemäß AZAV und nehmen auch Bildungsgutscheine an.
Sie suchen eine berufliche Neuorientierung und möchten eine individuelle Lösung für Ihre Zukunft?
Wir bieten Ihnen folgende Kurse an:
Qualifizierung zum Erzieherhelfer
Seit 2013 hat jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen KiTa-Platz, infolgedessen besteht ein stark erhöhter Bedarf an Fachkräften. Mit der Qualifizierung zum Erzieherhelfer können Sie nach nur 6 Monaten sofort in den Beruf einsteigen. Voraussetzung ist, dass Sie Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben. Haben Sie noch Fragen?
Wir beraten Sie gern persönlich! Tel:030-61 07 40 44
Neben dem Bildungsgutschein ist die Finanzierung über einen Prämiengutschein eine weitere Möglichkeit der Übernahme von Kursgebühren. Hier erhalten Sie weitere Informationen rund um den Prämiengutschein.
Hier finden Sie Beratungsstellen zum Prämiengutschein in Berlin.
Unsere Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Hier können Sie sich über die Voraussetzungen für eine Förderung erkundigen.
Oder rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter!
Sie sind mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig oder befinden sich in Eltern- oder Pflegezeit.
Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 20.000 Euro bzw. bei gemeinsam Veranlagten (z.B. bei Ehepartnern) maximal 40.000 Euro.
Wo bekommen Sie einen Prämiengutschein?
In Berlin und ganz Deutschland gibt es Beratungsstellen für die Bildungsprämie. Dort werden Sie kostenlos beraten. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie direkt nach dem Gespräch Ihren Prämiengutschein oder Spargutschein.
Förderungen nach SGB III sind möglich, wenn jemand arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Eine Bedrohung durch Arbeitslosigkeit liegt z.B. dann vor, wenn jemand in einem Arbeitsfeld tätig ist, für dass er/sie nicht einschlägig qualifiziert ist. Aber auch aus anderen Gründen kann bei Berufstätigen eine Weiterbildung angezeigt sein, um einen Arbeitsplatz zu erhalten. Insofern können auch Berufstätige bei Teilnahme an berufsbegleitenden Fortbildungen über Bildungsgutschein gefördert werden.
Voraussetzung ist in der Regel, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie der Lehrgang nach AZAV zertifiziert sind. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (Anerkennung einer Weiterbildung im Einzelfall nennt sich das dann im Fachjargon) möglich.
Bei Bildungsgutscheinen ist noch folgendes zu beachten: die BeraterInnen der Arbeitsagenturen bzw. ARGEN fragen häufig nach einer sogenannten Maßnahmenummer. Diese erhalten wir als Anbieter erst dann auf Antrag, wenn ein erster Bildungsgutschein für den jeweiligen Lehrgang ausgestellt wurde. Weil Bildungsgutscheine maximal eine Gültigkeits- dauer von 3 Monaten haben, kann ein solcher frühestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn eines Lehrgangs vorliegen.
Aufgrund der erforderlichen Bearbeitungszeiten der beteiligten Stellen (die Arbeitsagentur, die den Bildungsgutschein ausstellt, wir, die Arbeitsagentur, die die Maßnahmenummer vergibt) ist deshalb in der Regel erst ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn mit der Maßnahmenummer zu rechnen. Das Verfahren kann u.U. gerade durch Ihren Bildungsgutschein beschleunigt werden.
Bitte beachten Sie, dass es einen Bildungsgutschein immer nur dann geben kann, wenn vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder ARGE/Jobcenter erfolgt ist.
Beratungstermin vereinbaren Zögern Sie nicht! Kontaktieren Sie uns, zusammen gestalten wir Ihre Zukunft!
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