Weiterbildung zum Rettungshelfer
Rettungshelfer gem. §9 (4) Rettungsdienstgesetz
Start: Kurs wegen Corona Pandemie bis auf weiteres Verschoben!!!
Die Weiterbildung zum Rettungshelfer wir bundesweit unterschiedlich geregelt. Die Akademie für berufliche Weiterbildung AfbW Berlin GmbH lehnt sich an das Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz – RDG). Rettungshelfer gem. § 9 (4) Rettungsdienstgesetz Berlin müssen über eine Gesamtausbildung von 60 UE verfügen und werden als Fahrer von Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt. Sie assistieren dem Rettungssanitäter.
Zugangsvoraussetzung
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest über gesundheitliche Eignung (am 1. Lehrgangstag nicht älter als 3 Monate) und Hepatitis-Impfschutz (empfohlen)
- Bescheinigung über Erste Hilfe-Kurs (BG-anerkannter Anbieter, nicht älter als 1 Jahr) Wir bieten den 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs vor Ausbildungsbeginn in unserer Bildungseinrichtung an.
- Schulabschlusszeugnis (mind. Hauptschulabschluss) oder erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
- Vorlage des Personalausweises
ANSPRECHPARTNER
Frau Songül Ataman
Email: info@bildungsakademie-berlin.de
Tel.: 030 / 610 740 44