Dieser Kurs wird zur Zeit nicht angeboten.
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Die Weiterbildung zum Rettungshelfer wir bundesweit unterschiedlich geregelt. Die Akademie für berufliche Weiterbildung AfbW Berlin GmbH lehnt sich an das Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz – RDG). Rettungshelfer gem. § 9 (4) Rettungsdienstgesetz Berlin müssen über eine Gesamtausbildung von 60 UE verfügen und werden als Fahrer von Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt. Sie assistieren dem Rettungssanitäter.
Frau Songül Ataman
Email: info@bildungsakademie-berlin.de
Tel.: 030 / 610 740 44