Berufsbezogener-Deutschkurs ist an der Bildungsakedemie Berlin zu 100% förderfähig. Bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten Sie einen Berechtigungs- bzw. Verpflichtungsschein. Für Arbeitssuchende werden die Kurskosten zu 100% übernommen. Auszubildende und Beschäftigte tragen einen Eigenanteil von 50%. Haben Sie noch keinen Berechtigungs- bzw. Verpflichtungsschein? Kontaktieren Sie uns und
wir helfen Ihnen gern bei Ihrem Anliegen!
Zielgruppe: BSK (Berufssprachkurs)
Online 09-12:30 Uhr
Berufssprachkurse sind ein erweitertes Angebot der Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund.
Der Berufssprachkurs mit Ziel B2 richtet sich vornehmlich an Menschen, die einen Integrations- oder Berufssprachkurs absolviert haben und durch ein B1 Zertifikat oder durch einen Einstufungstest Ihr Sprachniveau auf einem B1-Level nachweisen können.
Voraussetzung
Eine Teilnahmeberechtigung der Agentur für Arbeit, Ihres Jobcenters oder des BAMF.
Für Arbeitssuchende werden die Kosten voll übernommen. Auszubildende und Berufstätige tragen evtl. einen Eigenanteil von 50%. Wir beraten Sie gerne.
nächster Kursstart: 17.04.2023
Für die Anmeldung benötigen Sie:
Eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs im Original
Ihren Ausweis/Pass/Aufenthaltstitel
Ihre Meldebestätigung
Ihr DTZ oder B1 Zertifikat, das nicht älter als 6 Monate sein darf.
Einstufung
Wenn Sie kein Zertifikat besitzen oder Ihr Zertifikat schon älter ist als 6 Monate, müssen Sie einen Einstufungstest ablegen. Der Test besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind
und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
Migrationshintergrund umfasst:
Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
Der Kurs B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten und hat das Ziel, das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufliche Ausrichtung. In dem sogenannten Brückenelement B1/B2 werden zum Kursbeginn die bereits bekannten B1-Inhalte aus dem Integrationskurs oder B1 Berufssprachkurs mit berufsweltlichen Kontexten in 100 Unterrichtseinheiten (UE) wiederholt und gefestigt, um die Teilnehmenden besser als bisher auf die Anforderungen des B2-Basiskurses vorzubereiten.