Kostenübernahme Die häufigsten Fragen zum Thema Bildungsgutschein

Was ist der Bildungsgutschein?

Die Kundenberater der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter können seit dem 01.01.2003 für Empfänger von Arbeitslosengeld I und seit dem 01.01.2005 für ALG-II-Empfänger Bildungsgutscheine ausstellen.

Der Bildungsgutschein vermerkt. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten aus. In dieser Zeit muss der Bildungsgutschein vom Bezugsberechtigten bei einem Weiterbildungsträger seiner Wahl eingelöst werden. Da Ihr Leistungsträger die Entscheidung über Ihre Weiterbildung trifft, besprechen Sie Ihren Weiterbildungswunsch mit Ihrem Kundenberater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter

Von wem bekomme ich den Bildungsgutschein?

Wenn Sie staatliche Leistungen beziehen, bekommen Sie den Bildungsgutschein persönlich von Ihrem Kundenberater ausgestellt. Zuvor führt er mit Ihnen ein Beratungsgespräch, in welchem geklärt wird, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung Arbeit finden.

Wo löse ich den Bildungsgutschein ein?

Mit dem Erhalt des Bildungsgutscheins wird Ihnen bestätigt, dass die Kostenübernahme der Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gedeckt ist. Diese Weiterbildung muss nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (§ 85 SGB III) anerkannt sein. Den Bildungsgutschein können Sie bei anerkannten Trägern der beruflichen Weiterbildung frei wählbar einlösen. Der vom Bildungsträger ausgefüllte Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingereicht werden.

Wo erhalte ich Informationen über nach SGB II / III anerkannte Weiterbildungsangebote?

Weiterbildungsträger und ihre jeweiligen Weiterbildungsangebote müssen nach AZAV zertifiziert sein. Die Akademie für berufliche Weiterbildung ist seit 2010 zertifizierter Kooperationspartner der Agentur für Arbeit und der Jobcenter und somit der ideale Ansprechpartner für Ihre berufliche Zukunft.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter stellen Ihnen einen Bildungsgutschein aus, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Hierfür ist es erforderlich, dass Ihr Kundenberater die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung anerkennt.

Neben dem Bildungsgutschein ist die Finanzierung über einen Prämiengutschein eine weitere Möglichkeit der Übernahme von Kursgebühren. Hier erhalten Sie weitere Informationen rund um den Prämiengutschein.
Hier finden Sie Beratungsstellen zum Prämiengutschein in Berlin.

Unsere Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Hier können Sie sich über die Voraussetzungen für eine Förderung erkundigen.
Oder rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter!

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